Diese Seiten informieren Sie über die Aufgaben und Aktivitäten des Pfarrerausschuss.
Sie finden hier auch die Ansprechpartner für die einzelnen Propsteien.
- bei Unklarheiten in Fragen
der Dienstwohnung,
Besoldung,
Urlaub,
Krankheit etc.
- bei Konflikten mit
Kirchenvorständen,
Dienstvorgesetzten,
der Kirchenverwaltung
- Wir können Sie bei allen dienstrechtlichen Gesprächen begleiten, sei es mit Dekanin/Dekan, Pröpstin/Propst, oder in der Kirchenverwaltung (dieses Recht ist im Pfarrerausschussgesetz geregelt).
- in dienstrechtlichen Fragen
- Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben,
die die
Pfarrschaft betreffen
- bei der Besetzung von
theologischen Leitungsämtern
Die jährliche Propsteiversammlung wählt alle 4 Jahre 2 Mitglieder und 4 Stellvertreter/innen in den Pfarrerausschuss. Mitglieder wie Stellvertreter/innen nehmen an den Sitzungen teil.
Die Aufgaben und Rechte des
Pfarrerausschusses sind im
Pfarrerausschuss-Gesetz geregelt
(Nr. 750 in der Gesetzessammlung).
Der Pfarrerausschuss tagt monatlich in der Kirchenverwaltung, nimmt Stellung zu Gesetzesvorhaben und Stellenbesetzungen und trägt der Kirchenverwaltung / Kirchenleitung Anliegen und Probleme vor.
Der Pfarrerausschuss der EKHN vertritt die Pfarrschaft. Dies geschieht in allen Belangen und Interessen gegenüber Vorgesetzten und Kirchenvorständen. Hierbei wird niemand bevorteilt, noch benachteiligt. Die Aufgabe der Mitglieder des Pfarrausschuss ist es im Rahmen des Kirchenrechts zu vermitteln. Die Mitglieder des Pfarrausschuss sind somit zu einer Neutralität verpflichtet.
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Die Mitglieder des Pfarrerausschuss halten fest daran, dass die sichtbare Kirche nur dann wirklich Kirche ist, wenn sie sich wehrhaft gegen Rassismus, Nationalismus, Extremismus, Antisemitismus, LGBTIQ+-Feindlichkeit und PoC-Feindlichkeit einsetzt. Wir sind davon überzeugt, dass Kirche gegen Parteiungen, die die Würde einzelner Menschen herabsetzt, Stellung zu beziehen hat und diese als nicht mit dem Evangelium vereinbar zu benennen hat.
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Das Artikelgesetz zum Verkündigungsdienstgesetz ist Teil der umfassendsten Gebietsreform in der Geschichte der EKHN. Dabei werden bisherige verfassungsmäßige pastorale Rechte, Pflichten und Strukturen teils in noch ungeklärter rechtlicher Tragweite verändert, ohne die Folgen dieser Veränderungen für den Auftrag der Kirche abschätzen zu können.
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1. Erschwerung der Bildung von Nachbarschaftsräumen durch Erhöhung von 3 auf 4 Vollzeitäquivalente
2. Verbindliche Involvierung der Fachberatung bei Stellenbesetzungen im Dekanat
3. Abmilderung bei Stellenwechsel von Pfarrpersonen mit mehr als 4 Schulstunden in eine Sollbestimmung
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Der Pfarrerausschuss setzt sich ein für
1. Verbesserte Kommunikationskultur
2. Verwaltungshandeln nah an den Gemeinden
3. Verwaltungsvereinfachungen
4. Bestehende Probleme lösen
5. Digitalisierungsschub unausweichlich
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Der PA befürwortet die Einführung von Nachbarschaftsräumen und
multiprofessionellen Teams.
6. Bei Neubesetzungen in multiprofessionellen Teams sind die bestehenden Teams zu hören.
10. Die massiven Veränderungen der Kirche bedürfen einer weitergehenden ekklesiologischen und praktisch-theologischen Diskussion und Begleitung.
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2. Umbau von Kirchen zu gemischter Nutzung ist wünschenswert.
4. Die zeitliche Abfolge der Bildung von Nachbarschaftsräumen zeitgleich mit dem Zwang zur Reduktion des Gebäudebestandes ist mehr als unglücklich.
6. Dass Gebäude aufgegeben werden können und müssen, ist unbestritten. Allerdings braucht es klare Kriterien, die nicht rein zahlenorientiert sind.
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Der Pfarrerausschuss lehnt nachteilige Eingriffe in die Besoldungs- und Versorgungsstruktur von Pfarrerinnen und Pfarrern ab.
3. Fazit
Aufgrund der vorangehend genannten Argumente lehnt der Pfarrerausschuss die diskutierten Verschlechterungen ab, da sie die Zukunftsfähigkeit der EKHN gefährden. Stattdessen fordern wir eine durchg ngige Wertschätzung des Pfarrberufes zum Fortbestand einer gesicherten und qualitativ guten Verkündigung des Evangeliums.
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Tel: 0176 62867093
Email: tim.fink@ekhn.de
Tel: 06471 41655
Email: martin.froelich@ekhn.de